Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.
Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht NRW.
Zusammenfassung DIN 14676 :
Planung/ Einbau:
Es dürfen nur Rauchwarnmelder installiert werden, die der DIN EN 14604 entsprechen. (Europäische Gerätenorm)
Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch bereits in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden. Rauchmelder sollten über eine manuelle Rückstellmöglichkeit für den
akustischen Alarm verfügen. Beim Einsatz von 230 V Rauchwarnmeldern müssen diese über eine Notstromversorgung, wie Batterie oder Akkumulator, verfügen.
Überwachungsbereich 60 qm:
Bei einer Raumfläche von 60 qm ist üblicherweise ein Rauchwarnmelder zu installieren, ansonsten sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich.
Anforderungen an die Überwachung:
Bei der Mindestausstattung sind insbesondere Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene ein
Rauchwarnmelder zu installieren.
Hinweis:
Generell empfehlenswert ist die Installation von Rauchwarnmeldern in allen Räumen einer Wohnung / eines Wohnhauses. Einzige Ausnahme bilden die Küche und das Bad, da dort z.B. durch Wasserdämpfe
Täuschungsalarme ausgelöst werden können.
Einmal jährlich - Wartung und Instandhaltung:
Der Rauchwarnmelder muss entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheintrittsöffnungen
frei sind oder der Melder beschädigt ist. Mittels Prüftaste wird probeweise ein Alarm ausgelöst. Bei einem Fehlverhalten ist die Batterie zu ersetzen. Ist der Rauchwarnmelder nach einem
Batteriewechsel nicht funktionsfähig, muss dieser ersetzt werden. Bei 230 V Rauchwarnmeldern sind diese Überprüfungen mit und ohne 230 V Netz durchzuführen. Wird dennoch die optische
Individualanzeige und der akustische Alarm nicht aktiviert, so muss der Rauchwarnmelder ersetzt werden.
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